Gebühren für Notariat und Grundbucheintrag

Der Notar setzt den Kaufvertrag auf und beurkundet ihn. Zudem ist er für die Errichtung und Beurkundung von Schuldbriefen zuständig. Üblicherweise hängt sein Honorar vom Kaufpreis bzw. von der Höhe des Schuldbriefes ab. Damit die Übertragung einer Liegenschaft rechtskräftig ist, bedarf es eines Eintrags im Grundbuch, der ebenfalls kostenpflichtig ist.

Die Gebühren sind pro Kanton unterschiedlich. Bis auf die Gebühren für den Schuldbrief teilen sich Käufer und Verkäufer in der Regel die Gebühren.

Zentrale Suche von Grundbuchämtern in der Schweiz: http://www.zbgr.ch/deu/gru_chh.php